Ausfuhrnachweis

Ausfuhrnachweis
Belegnachweis; neben dem  Buchnachweis Voraussetzung für die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit von  Ausfuhrlieferungen und  Lohnveredelungen. Der A. ist vom Unternehmer durch Belege im Inland zu führen. Der A. kann im Fall der Beförderung durch bestimmte von Zollstellen ausgestellte Bescheinigungen und im Fall der Versendung durch Versendungsbelege (Frachtbriefe, Posteinlieferungsscheine, Konnossemente etc. oder deren Doppelstücke) oder, wenn diese Dokumente nicht zur Verfügung stehen, durch andere Belege, die den Tag und Ort der Versendung eindeutig erkennen lassen, geführt werden; auch eine Übernahmebescheinigung des mit der Besorgung der Beförderung in das Ausland beauftragten Spediteurs kann als A. anerkannt werden. Der Beleg muss bzw. soll die in den §§ 8–12 UStDV aufgeführten Angaben enthalten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Belegnachweis — ⇡ Ausfuhrnachweis …   Lexikon der Economics

  • Ausfuhrlieferung — 1. Begriff: Sachlich zusammengehörende Warenmenge, die über eine bestimmte Ausfuhrzollstelle an einen bestimmten Importeur im Ausland geleitet wird. 2. Umsatzsteuerrecht: a) Eine A. im Sinn des Umsatzsteuerrechts liegt vor, wenn der Gegenstand… …   Lexikon der Economics

  • Buchnachweis — 1. B. ist neben dem ⇡ Ausfuhrnachweis Voraussetzung für die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit von ⇡ Ausfuhrlieferungen und ⇡ Lohnveredelungen. Die Bücher sind im Geltungsbereich der UStDV zu führen. I.d.R. sind aufzuzeichnen: Die Menge mit… …   Lexikon der Economics

  • Reiseverkehr — I. Allgemein:1. Begriff: a) Häufig synonyme Bezeichnung für ⇡ Tourismus. – b) Unter R. werden alle Formen und Arten des Reisens – so auch die nichttouristischen R. Aspekte – wie die schwerpunktmäßige Beschäftigung mit allgemeinen Transport und… …   Lexikon der Economics

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